Die Leinenpflicht – auch als Anleinpflicht oder Leinenzwang bezeichnet – sagt aus, wann Hundehalter ihren Hund an einer reißfesten Leine führen müssen. Die Leinenpflicht gilt beispielsweise für bestimmte Hunderassen, in Naturschutzgebieten und in der sogenannten „Brut- und Setzzeit“. Nicht immer besteht jedoch eine Anleinpflicht, denn ein Hund muss auch freien Auslauf in freiem Kontakt zu anderen Artgenossen haben. Das ist aus verhaltensbiologischer Sicht besonders wichtig, damit sich beim Hund keine Verhaltensprobleme entwickeln.
In diesem Beitrag erfährst Du was Leinenzwang bedeutet, welche Leinenpflicht-Regeln in welchen Bundesländern gelten und welche Strafen auf Dich warten, wenn Du Deinen Hund trotz Leinenpflicht nicht anleinst. Außerdem erfährst Du, welche Pflichten es für Hundehalter neben der Anleinpflicht noch gibt.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eigentlich ein Leinenzwang?
- Anleinpflicht für Hunde – Wo gelten welche Regeln?
- Leinenpflicht in Baden-Württemberg
- Leinenpflicht in Bayern
- Leinenpflicht in Berlin
- Leinenpflicht Brandenburg
- Leinenpflicht Bremen
- Leinenpflicht Hamburg
- Leinenpflicht Hessen
- Leinenpflicht Mecklenburg-Vorpommern
- Leinenpflicht Niedersachsen
- Leinenpflicht Nordrhein-Westfalen
- Leinenpflicht Rheinland-Pfalz
- Leinenpflicht Saarland
- Leinenpflicht Sachsen
- Leinenpflicht Sachsen-Anhalt
- Leinenpflicht Schleswig-Holstein
- Leinenpflicht Thüringen
- Leinenpflicht im Wald – Welche Regelungen gelten für Hunde?
- Warum ist eine Leinenpflicht bei Vierbeinern wichtig?
- Welche anderen Pflichten haben Hundebesitzer zu berücksichtigen?
Was ist eigentlich ein Leinenzwang?
Kaum ein Gegenstand ist so ein polarisierendes Thema zwischen Hundehaltern und anderen Bürgerinnen und Bürgern wie das „Verbindungsstück“ zwischen einem Vierbeiner und seinem Halter: die Hundeleine.
Für eine artgerechte Haltung brauchen Hunde ausreichend Bewegung und freien Auslauf, allerdings fühlen sich zahlreiche Mitmenschen durch frei laufende Vierbeiner belästigt oder sogar verängstigt! Eine solche Angst ist auch nicht komplett unberechtigt, denn bedauerlicherweise kommt es auch hin und wieder zu Beißattacken auf Menschen. Um also einen Ausgleich zwischen dem Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit und den Interessen von Hundebesitzern zu erzielen, haben die Länder und Kommunen unterschiedliche Verordnungen erlassen.
Der Leinenzwang ist ein anderes Wort für die Leinenpflicht und diese ist ein Teil der Hundeverordnung (Hundegesetz). Diese Verordnung muss als rechtskräftige Regelung bezüglich der Haltung von Vierbeinern angesehen werden. Bei der Leinenpflicht handelt es sich also um eine Vorschrift, die besagt, dass ein Vierbeiner in bestimmen Gebieten wie etwa in Innenstädten, öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Plätzen oder Wäldern an der Leine geführt werden muss.
Die Anleinpflicht gilt aber auch zu bestimmten Zeiten sowie etwa während der Setz- und Brutzeit. Wenn Wildtiere also brüten und Jungen zur Welt bringen, gibt es für Hunde auch in der freien Landschaft eine Leinenpflicht.
Besteht in bestimmten Gebieten eine Leinenpflicht, so ist das in der Regel mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet. Dennoch solltest Du Dich immer genau informieren welche Regelungen es bezüglich der Leinenpflicht im jeweiligen Bundesland gelten.
Anleinpflicht für Hunde – Wo gelten welche Regeln?
Jedes Bundesland hat seine eigenen Landesgesetze, in denen konkrete Regelungen zur Leinenpflicht von Hunden in der Öffentlichkeit festgehalten sind. In puncto Anleinpflicht spielen verschiedene Aspekte eine wichtige Rolle, so beispielsweise auf welchen Flächen (innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft) Hunde geführt werden.
Gesonderte Leinenpflicht-Regelungen für gefährliche Hunde, die auch als Kampfhunde bezeichnet werden, gibt es ebenfalls in allen Bundesländern.
Wird gegen die Leinenpflicht verstoßen, das heißt läuft ein Hund ohne Leine, kann eine Strafe erfolgen. In einem solchen Fall begeht ein Hundehalter nämlich eine Ordnungswidrigkeit, die mit höchstens 50.000 Euro bestraft werden kann. In der Regel sind Bußgelder jedoch geringer.
Hier findest Du die wichtigsten Regelungen der einzelnen Bundesländer zur Leinenpflicht bei Hunden (Stand 2022). Bitte beachte, dass die folgenden Informationen sich ändern und wir keine Haftung für deren Richtigkeit übernehmen können.
Leinenpflicht in Baden-Württemberg
Hier gibt es keine allgemeine Anleinpflicht, doch einzelne Gemeinden haben Sonderregelungen für sich definiert.
In Stuttgart gibt es beispielsweise eine konkrete Vorschrift, die besagt, dass Hunde an einer kurzen Leine von maximal 1,5 Metern geführt werden müssen und zwar in allen öffentlichen Anlagen wie:
- Fußgängerzonen
- Fußgängerunterführungen
- Haltestellen
- Menschenansammlungen
- auf dem „Neckardamm“.
Mehr Informationen zum Nachlesen gibt es hier:
Leinenpflicht in Bayern
Auch in Bayern herrscht kein allgemeiner Leinenzwang, doch einzelne Gemeinden haben ihre Sonderregelungen. Insbesondere für große Hunde und Kampfhunde sollen Gemeinden selbst über die Leinenpflicht an öffentlichen Plätzen und Anlagen entscheiden können. Die allgemeinen Verordnungsbestimmungen zur Hundehaltung sind in diesem Bundesland im „Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)“ festgehalten.
Mehr Informationen zum Nachlesen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLStVG-18
Leinenpflicht in Berlin
In der Berliner Innenstadt besteht für alle Hundehalter eine allgemeine Anleinpflicht. Auch in Fußgängerzonen, in öffentlichen Gebäuden, in Geschäften sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Vierbeiner an einer höchstens ein Meter langen Hundeleine geführt werden. Dasselbe gilt auch auf Festen, bei großen Menschenansammlungen sowie in Bahnhöfen.
In öffentlichen Parks, kleinen Gärten und Grünanlagen sowie auf Campingplätzen oder Seepromenaden darf die Hundeleine höchstens zwei Meter lang sein.
Mehr Informationen zum Nachlesen:
https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/artikel.998324.php
Leinenpflicht Brandenburg
In diesem Bundesland gibt es eine landesweite generelle Anleinpflicht in:
- Einkaufszentren
- Fußgängerzonen
- öffentlichen Verwaltungsgebäuden
- Mehrfamilienhäuser
- Treppenhäuser
- öffentlichen Verkehrsmitteln
- Grünanlagen, Gärten und Parks
- Camping- und Sportplätze
- bei großen Menschenansammlungen wie zum Beispiel Volksfesten.
Vierbeiner dürfen an einer höchstens zwei Meter langen Hundeleine geführt werden.
Mehr Informationen zum Nachlesen:
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211875
Leinenpflicht Bremen
Auch in Bremen gibt es keinen allgemeinen Leinenzwang, jedoch müssen Hunde an folgenden öffentlichen Orten angeleint werden:
- Fußgängerzonen
- Haupteinkaufsbereiche
- Innerörtliche Bereiche wie zum Beispiel Straßen und öffentliche Plätze mit Publikumsverkehr
- Öffentlich zugängliche Parks, Gärten und Grünanlagen
- Kinderspielplätze
- bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten oder sonstigen Veranstaltungen mit vielen Menschen
- In öffentlichen Gebäuden wie etwa in Kindergärten oder Schulen.
Auch in der Brut- und Setzzeit gibt es eine Leinenpflicht für jeden Vierbeiner! Diese startet am 15. März und dauert bis zum 15. Juli. In diesem Zeitraum dürfen keine Hunde ohne Leine in der freien Landschaft, auf Wiesen, Heiden, Äckern, in größeren Baumbeständen und auf Deichen geführt werden. Für gefährliche Hunde gibt es darüber hinaus andere Sonderregelungen!
Mehr Informationen zum Nachlesen:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.969555.de
Leinenpflicht Hamburg
Sobald Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks, des Hauses oder der Wohnung geführt werden, besteht in diesem Bundesland eine allgemeine Leinenpflicht.
Vierbeiner müssen an einer höchstens zwei Meter langen und reißfesten Hundeleine geführt werden. Das gilt in:
- Fußgängerzonen
- Einkaufszentren
- Geschäftige Straßen und öffentliche Plätze mit vielen Menschen
- In der Nähe von Spielplätzen, Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen
Mehr Informationen zum Nachlesen:
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHApG2
Leinenpflicht Hessen
Bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen jeglicher Art, bei denen ein hohes Menschenaufkommen gegeben ist, in Restaurants sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es eine Anleinpflicht.
In öffentlichen Parks und Gärten muss auf den Freiflächen auf die entsprechenden Schilder geachtet werden.
Mehr Informationen zum Nachlesen:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-HuVHEV1P9
Leinenpflicht Mecklenburg-Vorpommern
Auch in diesem Bundesland besteht an Orten mit hohem Menschenaufkommen wie zum Beispiel in Geschäften, auf Volksfesten, öffentlichen Veranstaltungen, in Bus, Bahn, Tram & Co. sowie in Zoos eine Leinenpflicht für Vierbeiner.
An den Stränden müssen Hunde nicht angeleint werden, dennoch ist bei der der Hundeführung auf die exakte Beschilderung zu achten.
Weitere Sonderregelungen bestimmen die Kommunen selbst.
Mehr Informationen zum Nachlesen:
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-HuHVMVrahmen
Leinenpflicht Niedersachsen
Vom 1. April bis zum 15. Juli – also in der allgemeinen Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit – gibt es in Niedersachsen eine allgemeine Leinenpflicht. Gemeinden können aber eigene Regelungen festlegen und den Leinenzwang in den entsprechenden Gebieten zeitlich ausweiten.
Mehr Informationen zum Nachlesen:
Leinenpflicht Nordrhein-Westfalen
Auch das flächenmäßig größte Bundesland setzt auf Leinenpflicht für Vierbeiner in:
- Fußgängerzonen
- Geschäfte
- Straßen und öffentliche Plätze mit großen Menschenmengen
- Öffentlich zugängliche Parks, Gärten und Grünanlagen
- Kinderspielplätze
- bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten oder sonstigen Veranstaltungen mit vielen Menschen
- In öffentlichen Gebäuden wie etwa in Kindergärten oder Schulen.
Mehr Informationen zum Nachlesen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=5116&aufgehoben=N&anw_nr=2
Leinenpflicht Rheinland-Pfalz
In diesem Bundesland gibt es keine allgemeine Anleinpflicht, doch einzelne Kommunen können Sonderregelungen erlassen.
In Koblenz und in Mainz müssen Vierbeiner in öffentlichen Anlagen, in Naturschutzgebieten und auch in Fußgängerzonen an der Leine geführt werden.
Mehr Informationen zum Nachlesen:
Leinenpflicht Saarland
Im Saarland gibt es keinen allgemeinen Leinenzwang, aber Sonderregelungen in einzelnen Gemeinden und in Naturschutzgebieten.
Darüber hinaus besteht Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit, das heißt konkret vom 1. März bis zum 30. Juni. Auf seiner offiziellen Webseite informiert das Saarland darüber, dass Vierbeiner „zuverlässig im Bereich der Wege bleiben müssen und nicht ohne Leine geführt werden dürfen“. Wird der Hund nicht angeleint, gibt es eine Anzeige und ein Bußgeld.
Mehr Informationen zum Nachlesen:
Leinenpflicht Sachsen
Auch in Sachsen gibt es keinen allgemeinen Leinenzwang für Hunde, jedoch Sonderregelungen der Gemeinden und Städte.
Naturschutzgebiete und Nationalparks dürfen eigene Vorschriften zur Hundeführung veranlassen. Im Nationalpark Sächsische Schweiz ist es beispielsweise verboten, Vierbeiner ohne eine Leine zu führen. Eine Ausnahme sind hier Jagdhunde mit einer entsprechend zugelassenen Jagdausübung.
Hundehalter werden bei Ausflügen im Wald gebeten, die Vierbeiner anzuleinen, insbesondere während der Brut- und Setzzeit, die von April bis August dauert. Leipzig hat sogar sogenannte Freilaufstandorte ausgewiesen: Hier können Fellnasen das gesamte Jahr über leinenfreien Auslauf genießen!
Mehr Informationen zum Nachlesen:
https://www.bund-sachsen.de/service/tipps/detail/tip/danke-fuer-die-leine/
Leinenpflicht Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist es ähnlich wie in Sachsen: Eine allgemeine Leinenpflicht existiert nicht, jedoch haben einzelne Gemeinden und Städte ihre Sonderregelungen.
In Halle (Saale) gibt es eine Anleinpflicht für Vierbeiner auf öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Einrichtungen.
Die Brut- und Setzzeit beginnt hier am 1. März und endet am 15. Juli. Während dieser Zeit dürfen Vierbeiner auf öffentlichen Straßen, im Wald und auf Feldern nicht ohne Leine geführt werden. Wer diese Regelung dennoch missachtet, muss mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Mehr Informationen zum Nachlesen:
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000008776
Leinenpflicht Schleswig-Holstein
Leinenpflicht für Vierbeiner besteht hier in:
- Fußgängerzonen
- Geschäften
- Öffentliche Straßen und Plätze mit viel Publikumsverkehr
- Öffentliche Versammlungen, Volksfeste und sonstige Veranstaltungen mit einem hohen Menschenaufkommen
- Öffentliche Parks, Grünanlagen und Gärten
- Mehrfamilienhäuser
- Öffentliche Gebäude
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Sportanlagen, Camping- und Zeltplätze
- Friedhöfe
- Märkte und Messen.
Mehr Informationen zum Nachlesen:
Leinenpflicht Thüringen
In diesem Bundesland gibt es keinen Leinenzwang, jedoch Sonderregelungen zur Hundeführung, insbesondere in Fußgängerzonen und Spielplätzen.
Mehr Informationen zum Nachlesen:
https://www.landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-GefTierGTHrahmen
Leinenpflicht im Wald – Welche Regelungen gelten für Hunde?
Vierbeiner sollen möglichst ein glückliches und artgerechtes Leben führen. Dazu gehört auch ausreichend Auslauf in der freien Natur. Welcher Ort wäre dafür besser geeignet als der Wald? So einfach ist es aber leider nicht, denn in puncto Leinenzwang im Wald gibt es einiges zu beachten.
Bundeseinheitliche Vorschriften existieren jedoch nicht. Die Bundesländer entscheiden also allein, ob es einen Leinenzwang im Wald geben soll oder nicht. In der Regel werden die Vorschriften in den Landeswaldgesetzen festgehalten, die zum einen das Verhalten in Wäldern regeln und zum anderen die konkreten Bußgeldverordnungen enthalten.
Die Vorgaben sind also Ländersache und somit fallen auch mögliche Sanktionen von einem Bundesland zum nächsten ganz unterschiedlich aus.
Warum ist eine Leinenpflicht im Wald eigentlich so wichtig?
Eine Leinenpflicht im Wald für Hunde ist von Bedeutung, um dort lebende Wildtiere zu schützen. Hunde, die unvermittelt jagen, stören nicht nur viele Tierarten, sondern können sogar für Verletzungen oder gar für den Tod der Waldtiere sorgen. Die Leine dient aber auch dem Schutz des Vierbeiners, denn Jäger haben häufig die Erlaubnis, im Wald wildernde Tiere zu erschießen. Daher ist es sehr wichtig, dass Hundehalter immer genau im Blick behalten, wo sich der Vierbeiner gerade befindet und eine Leinenpflicht auch immer respektieren.
Leinenpflicht Wald – Welche Vorschriften gelten in den einzelnen Bundesländern?
Wie bereits gesagt, ist die Anleinpflicht im Wald nicht einheitlich festgeschrieben. In Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen sowie in Rheinland-Pfalz gibt es keine generelle Leinenpflicht im Wald. In anderen Bundesländern wie Bremen, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen dürfen Vierbeiner außerhalb der Schonzeit nur auf den vorgesehenen Waldwegen leinenfrei laufen. In allen anderen deutschen Bundesländern gibt es einen Leinenzwang.
Genaue Informationen kannst Du hier nachlesen:
https://www.bussgeld-info.de/hunde-im-wald/
Bußgelder: Frei laufende Vierbeiner in Wäldern können teuer werden
Ist ein Hund nicht angeleint, droht eine Anzeige – auch im Wald! Wer die Leinenpflicht missachtet, muss mit teils hohen Bußgeldern rechnen.
Die Bußgelder bewegen sich in der Regel in einem Rahmen zwischen 30 und 2500 Euro. Wie die Sanktionen im Einzelfall konkret aussehen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Wenn es um die Höhe der Sanktionen geht, muss auch berücksichtig werden, um welche Hunderasse es sich handelt. Einige Bundesländer bestrafen das leinenfreie Laufen von sogenannten Listenhunden strenger als andere – auch wenn diese Hunde im Wald frei umherlaufen.
Warum ist eine Leinenpflicht bei Vierbeinern wichtig?
Viele Hundehalter sind vom Leinenzwang genervt, denn vor allem in den Frühlingsmonaten möchten Vierbeiner gerne frei umherlaufen und die Umgebung erkunden. Nach den langen Wintermonaten sind auch die Hunde begeistert von all den neuen Gerüchen, den vielen Geräuschen oder verschiedenen kleinen Wildtieren.
Doch genau diese Wildtiere sind der Grund für die Anleinpflicht in vielen Bundesländern. Durch die Leinenpflicht soll die heimische Tierwelt geschützt werden, vor allem in der Brut- und Setzzeit.
Brut- und Setzzeit – Was ist das?
Das ist der Zeitraum, in dem Wildtiere brüten und ihren Nachwuchs bekommen bzw. ihn aufziehen. Bei Vögeln ist die Brut- und Setzzeit die Zeit des Nestbaus, des Brütens und der Jungvögel-Aufzucht. Andere frei lebende Wildtiere wie etwa Hasen, Wildschweinen oder Rehe setzen in dieser Zeit ihren Nachwuchs in die Welt – daher auch die Namensbezeichnung „Setzzeit“.
Gute Gründe für die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit
Auch wenn der eigene Vierbeiner sehr gut auf Kommandos reagiert, ist es sinnvoll, die Leinenpflicht einzuhalten. Schließlich soll der eigene Hund auch für andere Tiere nicht zu einer Gefahr werden!
- Wildtiere wie Rehe, Enten, Hasen und viele weitere Tiere bekommen im Frühling ihren Nachwuchs. Die Anleinpflicht dient in dieser Zeit vor allem dem Schutz der trächtigen Tiere sowie ihres ungeborenen Nachwuchses. Der natürliche Lebensraum dieser Wildtiere ist häufig stärker eingeschränkt und aus diesem Grund sind Rehe, Hasen sowie Bodenbrüter wie Kiebitze oder Fasane darauf angewiesen, ihre Jungtiere ungestört aufziehen zu können. Nur auf diese Weise können die Artenvielfalt und das ökologische Gleichgewicht erhalten bleiben.
- Jung- und auch Elterntiere sind in der Brut- und Setzzeit durch frei laufende Vierbeiner besonders gefährdet.
- Einige heimische Vögel bauen ihre Vogelnester am Boden: Hier ist die Rede von sogenannten Bodenbrütern. Wenn diese Vogelarten in Gefahr sind, verlassen sie fluchtartig ihr Nest. Infolgedessen kühlen die gelegten Eier ab und der Nachwuchs verstirbt, noch bevor er schlüpft.
Es muss dabei gar nicht zu einem direkten Kontakt zwischen den Wildtieren und dem Vierbeiner kommen. Wildtiere sind meistens sehr scheu. Es reicht häufig schon aus, dass Hunde in die Nähe des Nests kommen, was dazu führt, dass die Wildtiere ihren Nachwuchs verlassen.
Vorsicht bei Wildschweinen!
Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn Du mit Deinem Vierbeiner auf eine Wildschweinmama und ihre Frischlinge triffst. In einem solchen Fall kann es für euch nämlich auch gefährlich werden. Wildschweine gehen nicht selten zum Angriff über, wenn sie sich oder ihren Nachwuchs bedroht sehen. Aus diesem Grund solltest Du Deine Fellnase an der Leine führen und möglichst auf Abstand zu Wildtieren gehen.
Müssen auch Hunde mit einem schwachen Jagdtrieb an die Leine?
Ja, selbst dann, wenn der Vierbeiner nur einen schwach ausgeprägten Jagdtrieb hat, sollte die Leinenpflicht eingehalten werden. Taucht nämlich ein Wildtier wie beispielsweise ein Hase oder ein Reh auf, wird vermutlich auch ein Hund mit einem eher schwachen Jagdtrieb zumindest eine kurze Zeit hinterherrennen.
Auch wenn der Vierbeiner das Tier letztlich nicht verletzt, kann es durch die Jagd bei den Wildtieren zu einem massiven Stress und im schlimmsten Fall sogar zu einer Fehlgeburt kommen.
Zudem sind Jungtiere noch nicht so schnell, dass sie einem Hund entkommen könnten. Oft haben sie auch eine so stark ausgeprägte Angst, dass ihr Fluchtinstinkt komplett aussetzt und sie in einer völligen Schockstarre verharren.
Was bedeutet der Begriff „freie Landschaft“?
Zur sogenannten „freien Landschaft“ gehören Waldflächen sowie unbebaute freie Flächen. Das ist auch dann der Fall, wenn sie innerhalb ansonsten bebauter Ortschaften liegen. Straßen und Wege für den öffentlichen Verkehr, Parkanlagen, Baumschulen, Obstanbauflächen, Gärten oder Hofflächen gehören nicht zur „freien Landschaft“.
Wie hoch fällt die Strafe bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht aus?
Hundebesitzer, die sich nicht an die Anleinpflicht halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Im Allgemeinen bemisst sich die Strafe auf mehrere hundert Euro, doch in vereinzelten Fällen kann die Strafe auch deutlich höher ausfallen.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollte die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit immer eingehalten werden.
Welche anderen Pflichten haben Hundebesitzer zu berücksichtigen?
Neben der Leinenpflicht gibt es noch weitere Pflichten für Hundebesitzer:
Hundesteuermarke
In Deutschland ist die Hundesteuer und das Mitführen der Hundesteuermarke Pflicht, wobei die Einzelbedingungen der einzelnen Kommunen in der sogenannten Hundesteuersatzung festgelegt sind. Die exakte Höhe der Hundesteuer hängt zum einen von der Hunderasse ab und zum anderen von der Größe des Vierbeiners. Auch die Anzahl der gehaltenen Hunde spielt eine zentrale Rolle.
Hunde, die als „nicht gefährlich“ gelten, werden pro Jahr mit ca. 200 Euro besteuert, während der Steuersatz für „gefährliche“ Hunde bis zu 1000 Euro pro Jahr betragen kann.
Eine ermäßigte oder sogar keine Hundesteuer zahlen Besitzer von Dienst‑, Wach- und Helferhunden. Dasselbe gilt für Vierbeiner, die für gewerbliche Zwecke gehalten werden, so beispielsweise bei der Hundezucht.
Wer einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, muss in einigen Bundesländern ein halbes Jahr bis zu drei Jahren ebenfalls keine Steuer bezahlen.
Wer seinen Vierbeiner nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Hundehaftpflicht
Auch eine Hundehaftpflichtversicherung ist in den meisten Bundesländern verpflichtend. Bei der Suche nach einer solchen geeigneten Versicherung hilft ein Versicherungsvergleich. Eine Haftpflicht zahlt sich aber in jedem Fall aus, denn Hundehalter müssen für alle Schäden haften, die der Vierbeiner verursacht. Sach- und vor allem Personenschäden können sehr teuer, im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohend sein.
In Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben! In allen anderen Bundesländern gilt nur für bestimmte „gefährliche“ Hunderassen eine Versicherungspflicht. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung!
Hundekot einsammeln
Wer mit seinem Vierbeiner in der wunderschönen Natur spazieren geht, darf die Hinterlassenschaften der Fellnase nicht einfach zurücklassen. Vor allem an öffentlichen Plätzen sind Hundebesitzer verpflichtet, den Kot aufzusammeln und zu entsorgen.
Wird dieser Pflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen, fällt ein Bußgeld an. Wie hoch dieses im Einzelfall ist, regelt jedes Bundesland individuell.