Tier­arzt­kos­ten bei Ope­ra­tio­nen: Was tun bei kost­spie­li­gen OPs für den Hund?

Die Tier­arzt­kos­ten stei­gen und damit ver­bun­den auch die Kos­ten für Ope­ra­tio­nen. Den­noch soll­te Dein Lieb­ling die best­mög­li­che Gesund­heits­ver­sor­gung erhal­ten, wenn er sie benö­tigt. Reicht das eige­ne Bud­get aktu­ell nicht aus um die Ope­ra­ti­ons­kos­ten für Dei­nen Hund zu decken? Dann hilft womög­lich ein Kre­dit wei­ter. Auch der Abschluss einer Tier­kran­ken­ver­si­che­rung kann in bestimm­ten Fäl­len sinn­voll sein. Wir erklä­ren Dir, wel­che Mög­lich­kei­ten Du hast, wenn bei Dei­nem Hund eine teu­re Ope­ra­ti­on ansteht und was Du dabei beach­ten soll­test.

Der Besuch beim Tier­arzt wird teu­rer

Ab dem 22. Novem­ber 2022 gilt die neue Gebüh­ren­ord­nung (GOT) für Tier­ärz­te in der fest­ge­legt wird, wel­che Gebüh­ren Tier­ärz­te und Tier­ärz­tin­nen für ihr Arbeit erhe­ben dür­fen. Die­se Gebüh­ren­ord­nung wur­de erst­mals seit 1999 über­ar­bei­tet und wie Du Dir den­ken kannst, haben sich hier­bei die Gebüh­ren, die für eine Behand­lung Dei­nes Hun­des fäl­lig wer­den, deut­lich erhöht.

Eine ein­fa­che Injek­ti­on kos­tet künf­tig 11,50 Euro (ein­fa­cher Satz), für Rönt­gen fal­len beim ein­fa­chen Satz rund 36 Euro an – fast dop­pelt so viel wie vor­her. Auch die Kos­ten für eine ein­fa­che Unter­su­chung der Vier­bei­ner stei­gen um 10,00 Euro auf 23,62 Euro (1‑facher Gebüh­ren­satz). Dies gilt glei­cher­ma­ßen für Hun­de wie für Kat­zen.

Da es im gesam­ten Zeit­raum seit 1999 nur zwei pau­scha­le Preis­er­hö­hun­gen gab und die­se nicht ein­mal die stei­gen­de Infla­ti­ons­ra­te abde­cken konn­ten, schnel­len die Prei­se dies­mal also deut­lich in die Höhe. Eines vor­weg: Damit sol­len nicht wir Tier­hal­ter „abge­zockt“ wer­den. Viel­mehr ist das Ziel, auch zukünf­tig eine qua­li­ta­tiv gute und sorg­fäl­ti­ge Ver­sor­gung unse­rer gelieb­ten Vier­bei­ner zu gewähr­leis­ten, indem sich das Prak­ti­zie­ren und auch das Auf­recht­erhal­ten einer Not­fall­ver­sor­gung für die Tier­ärz­te und Tier­ärz­tin­nen wie­der lohnt.

Steigende Tierarztkosten bei Operationen
Ist der gelieb­te Vier­bei­ner krank, lei­det auch der Mensch. Doch Ope­ra­tio­nen kön­nen teu­er wer­den

Teu­re Ope­ra­tio­nen beim Hund mit einem Kre­dit finan­zie­ren

Neben den Unter­su­chungs­kos­ten stei­gen auch die Prei­se für Ope­ra­tio­nen. Je nach Art und Umfang einer Ope­ra­ti­on wird der eine oder ande­re Hun­de­be­sit­zer die dafür anfal­len­den Kos­ten womög­lich nicht mehr auf­brin­gen kön­nen, selbst wenn er bereits Geld für etwa­ige Tier­arzt­kos­ten zur Sei­te gelegt hat.

Was kannst Du als Hun­de­hal­ter in solch einer Situa­ti­on tun? Um Dei­nem vier­bei­ni­gen Lieb­ling beim Ein­tre­ten einer Krank­heit oder nach einem Unfall den­noch die zumeist teu­re Ope­ra­ti­on zu ermög­li­chen, kannst Du für die Kos­ten einen Pri­vat­kre­dit auf­neh­men. Die­ser bie­tet Dir zahl­rei­che Vor­tei­le. Aller­dings soll­test Du vor der Kre­dit­auf­nah­me meh­re­re Ange­bo­te mit­ein­an­der ver­glei­chen, da die Kon­di­tio­nen je nach Kre­dit­an­bie­ter stark vari­ie­ren kön­nen.

Über einen kos­ten­lo­sen Online-Kre­dit­ver­gleich ermit­telst Du schnell, wel­che Bank den güns­tigs­ten Kre­dit anbie­tet. Hier­für wählst Du zunächst den Betrag, den Du benö­tigst, die Lauf­zeit und den Ver­wen­dungs­zweck – in die­sem Fall „freie Ver­wen­dung“ aus. Das bedeu­tet, dass Du das Geld anschlie­ßend für einen Zweck Dei­ner Wahl nut­zen kannst. Auf Grund­la­ge Dei­ner Daten ermit­telt der Ver­gleichs­rech­ner dann alle in Fra­ge kom­men­den Ange­bo­te.

Hast Du ein pas­sen­des Kre­dit­an­ge­bot gefun­den, kannst Du online bei dem gewähl­ten Anbie­ter Dei­nen Kre­dit­an­trag ein­rei­chen. Sind alle Vor­aus­set­zun­gen gege­ben, erhältst Du das Geld bereits inner­halb weni­ger Tage. Zu den Grund­vor­aus­set­zun­gen für die Kre­dit­ver­ga­be zäh­len:

  • Voll­jäh­rig­keit
  • Wohn­sitz in Deutsch­land
  • regel­mä­ßi­ges Ein­kom­men
  • deut­sches Bank­kon­to
  • gute Boni­tät

Letz­te­re ermit­telt der Kre­dit­ge­ber zum Bei­spiel von der Aus­kunf­tei SCHUFA. Die­se trägt dafür die Zah­len von koope­rie­ren­den Finanz­un­ter­neh­men oder Waren­häu­sern zu einem soge­nann­ten Boni­täts-Score zusam­men. Hier­für ist Dein Zah­lungs­ver­hal­ten in der Ver­gan­gen­heit aus­schlag­ge­bend. Eine gute Boni­tät hast Du zum Bei­spiel dann, wenn Du Dei­ne Rech­nun­gen stets pünkt­lich und voll­stän­dig bezahlst.

Tipp: Pri­vat­kre­di­te haben in der Regel deut­lich bes­se­re Kon­di­tio­nen als Dis­po­kre­di­te. Wenn Du für eine Ope­ra­ti­on Dei­nes Hun­des drin­gend Geld benö­tigst, soll­test Du also dafür nach Mög­lich­keit nicht Dei­nen Dis­po aus­schöp­fen. Die­ser eig­net sich zwar zur Über­brü­ckung kurz­zei­ti­ger finan­zi­el­ler Eng­päs­se. Kannst Du das Geld jedoch nicht sofort zurück­zah­len, fal­len hohe Zin­sen an. Im Ver­gleich dazu sind die Zin­sen, die Du bei der Auf­nah­me eines Pri­vat­kre­dits zahlst, deut­lich gerin­ger.

Tierarztkosten mittels Kredit finanzieren
Reicht das eige­ne Bud­get für eine Ope­ra­ti­on des Vier­bei­ners nicht aus, kann ein Kre­dit hel­fen, das nöti­ge Geld auf­zu­brin­gen

Ist der Abschluss einer Tier­kran­ken­ver­si­che­rung als Schutz gegen hohe Tier­arzt­kos­ten sinn­voll?

Ist es vor dem Hin­ter­grund stei­gen­der Prei­se außer­dem sinn­voll, eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung für sei­nen Hund abzu­schlie­ßen? Der Deut­sche Tier­schutz­bund geht davon aus, dass künf­tig deut­lich mehr Tier­hal­ter eine Kran­ken­ver­si­che­rung für ihre Haus­tie­re abschlie­ßen wer­den.

Aller­dings soll­test Du als Hun­de­hal­ter Kos­ten und Nut­zen im Vor­feld gut abwä­gen und kal­ku­lie­ren, denn auch eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung kann ins Geld gehen. Nach Aus­sa­ge der Ver­brau­cher­zen­tra­le ist des­halb ein genau­er Ver­gleich wich­tig. Selbst mit Ver­si­che­rungs­schutz ist es mög­lich, dass Du durch Selbst­be­hal­te oder Aus­schlüs­se im Ver­si­che­rungs­ver­trag noch eine hohe Sum­me selbst auf­brin­gen musst.

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Wer kann eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung abschlie­ßen?

Ob sich eine sol­che Kran­ken­ver­si­che­rung für Tie­re für Dei­nen Hund lohnt, hängt außer­dem davon ab, wie gesund und wie alt Dein Lieb­ling ist. Gene­rell erhal­ten nur gesun­de Tie­re eine Ver­si­che­rung, even­tu­ell ist es auch mög­lich dass bestehen­de Vor­er­kran­kun­gen aus der Ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen wer­den.

Die Bei­trags­hö­he rich­tet sich dabei nach der Ras­se und dem Alter des Haus­tie­res. Dar­über hin­aus gibt es oft ein Min­dest­al­ter und ein Höchst­al­ter. Das Min­dest­al­ter beträgt meist zwei Mona­te.

Bei älte­ren Hun­den oder Tie­ren mit Vor­er­kran­kun­gen for­dern die Ver­si­che­rer in der Regel ein tier­ärzt­li­ches Gut­ach­ten über ihren Gesund­heits­zu­stand. Für Hun­de ab sie­ben Jah­ren gibt es meist nur noch weni­ge Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te.

Grund­sätz­lich gilt: Je älter der Hund ist, des­to höher ist der monat­lich zu zah­len­de Bei­trag! Daher soll­test Du die Ver­si­che­rung mög­lichst früh abschlie­ßen.

Nach Abschluss des Ver­tra­ges gilt in der Regel eine War­te­zeit von drei Mona­ten. Wird Dein Hund also vor Ablauf die­ser drei Mona­te krank, über­nimmt die Ver­si­che­rung kei­ne Kos­ten für eine even­tu­el­le Ope­ra­ti­on. Bei Unfäl­len gilt die War­te­frist aller­dings nicht. Hier greift der Ver­si­che­rungs­schutz sofort.

Der Ver­si­che­rungs­schutz besteht bei den meis­ten Ver­si­che­rern sowohl in Deutsch­land als auch bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten von bis zu 12 Mona­ten. Dies hängt von der jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­po­li­ce ab. Wenn Du mit Dei­nem Hund ver­rei­sen möch­test, soll­test Du die genau­en Rege­lun­gen beach­ten.

Wie bei Zusatz­ver­si­che­run­gen für Men­schen gilt auch bei Hun­de­kran­ken­ver­si­che­run­gen, dass bei­de Sei­ten — also der Ver­si­che­rungs­neh­mer und der Ver­si­che­rer — den Ver­si­che­rungs­ver­trag kün­di­gen kön­nen. Dabei ist die in Ver­trag fest­ge­leg­te Kün­di­gungs­frist zu beach­ten. Ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht immer dann, wenn ein Ver­si­che­rungs­fall ein­ge­tre­ten ist oder die Ver­si­che­rung den Bei­trag ange­ho­ben hat. Eini­ge Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ver­zich­ten nach eini­gen Jah­ren auch auf ihr Kün­di­gungs­recht. Der Ver­trag endet, wenn der ver­si­cher­te Hund abge­ge­ben wird oder stirbt.

Eine Tierkrankenversicherung kann Dich vor hohen Tierarztkosten schützen
Eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung kann Dich vor hohen Tier­arzt­kos­ten schüt­zen

Wel­che Leis­tun­gen deckt eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung ab?

Gene­rell gibt es zwei ver­schie­de­ne Arten von Tier­kran­ken­ver­si­che­run­gen: Eine „Kran­ken­ver­si­che­rung für Tie­re“, die (so gut wie) alle not­wen­di­gen Kos­ten im Krank­heits­fall über­nimmt und eine „OP-Ver­si­che­rung“, die Dich nur vor hohen Kos­ten durch eine Ope­ra­ti­on (inkl. Nach­ver­sor­gung) schützt.

In der Regel erstat­tet also eine Kran­ken­ver­si­che­rung für Tie­re die Kos­ten für Tier­arzt­be­su­che und Ope­ra­tio­nen ab. Dazu zäh­len chir­ur­gi­sche, sta­tio­nä­re und ambu­lan­te Behand­lun­gen, die Dia­gnos­tik, Medi­ka­men­te und Unter­brin­gung. Dabei deckt sie aus­schließ­lich not­wen­di­ge Behand­lun­gen ab. Ein­grif­fe wie eine Ste­ri­li­sa­ti­on oder eine Kas­tra­ti­on ohne medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit über­neh­men die meis­ten Ver­si­che­rer nicht. Glei­ches gilt für eine Kenn­zeich­nung oder Täto­wie­rung mit einem Chip.

Ach­tung: Wäh­rend Tier­arzt­pra­xen für gewöhn­lich den drei­fa­chen Satz der Gebüh­ren­ord­nung berech­nen, bezah­len Ver­si­che­rer zumeist nur den zwei­fa­chen Satz. Den drei­fa­chen Satz über­neh­men sie nur in begrün­de­ten Not­fäl­len, etwa bei Not­diens­ten. Übli­cher­wei­se über­neh­men die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men außer­dem nur bis zu 80 Pro­zent der Behand­lungs­kos­ten. Als Hun­de­be­sit­zer hast Du dem­entspre­chend noch 20 Pro­zent der Kos­ten selbst zu tra­gen. Dane­ben gibt es Anbie­ter, die Tier­arzt­kos­ten jähr­lich bis zu einer bestimm­ten Sum­me über­neh­men, bei­spiels­wei­se bis 2.000 Euro. Alle Kos­ten, die dar­über hin­aus gehen müss­test Du dann eben­falls selbst tra­gen.

Die Selbst­be­tei­li­gung und die neue Gebüh­ren­ord­nung bedeu­ten für Dich also, dass Du bei Behand­lun­gen Dei­nes Vier­bei­ners trotz Ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se einen gro­ßen Teil selbst zah­len musst. Wie im obe­ren Teil des Arti­kels erwähnt, ist es des­halb rat­sam zu prü­fen, inwie­fern sich eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung über­haupt lohnt oder ob die Auf­nah­me eines Kre­dits im Fal­le einer anste­hen­den Ope­ra­ti­on Dei­nes Hun­des womög­lich die bes­se­re Wahl ist.

Egal für was Du Dich ent­schei­dest, es ist auf jeden Fall sinn­voll monat­lich einen gewis­sen Betrag für unvor­her­ge­se­he­ne Tier­arzt­kos­ten zur Sei­te zu legen. Schließ­lich möch­test Du, dass Dein Hund die best­mög­li­che medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung bekommt, wenn er sie braucht — nicht wahr?

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