Tier­arzt­kos­ten bei Ope­ra­tio­nen: Was tun bei kost­spie­li­gen OPs für den Hund?

Die Tier­arzt­kos­ten stei­gen und damit ver­bun­den auch die Kos­ten für Ope­ra­tio­nen. Den­noch soll­te Dein Lieb­ling die best­mög­li­che Gesund­heits­ver­sor­gung erhal­ten, wenn er sie benö­tigt. Reicht das eige­ne Bud­get aktu­ell nicht aus um die Ope­ra­ti­ons­kos­ten für Dei­nen Hund zu decken? Dann hilft womög­lich ein Kre­dit wei­ter. Auch der Abschluss einer Tier­kran­ken­ver­si­che­rung kann in bestimm­ten Fäl­len sinn­voll sein. Wir erklä­ren Dir, wel­che Mög­lich­kei­ten Du hast, wenn bei Dei­nem Hund eine teu­re Ope­ra­ti­on ansteht und was Du dabei beach­ten soll­test.

Steigende Tierarztkosten bei Operationen
Ist der gelieb­te Vier­bei­ner krank, lei­det auch der Mensch. Doch Ope­ra­tio­nen kön­nen teu­er wer­den

Der Besuch beim Tier­arzt wird teu­rer

Ab dem 22. Novem­ber 2022 gilt die neue Gebüh­ren­ord­nung (GOT) für Tier­ärz­te in der fest­ge­legt wird, wel­che Gebüh­ren Tier­ärz­te und Tier­ärz­tin­nen für ihr Arbeit erhe­ben dür­fen. Die­se Gebüh­ren­ord­nung wur­de erst­mals seit 1999 über­ar­bei­tet und wie Du Dir den­ken kannst, haben sich hier­bei die Gebüh­ren, die für eine Behand­lung Dei­nes Hun­des fäl­lig wer­den, deut­lich erhöht.

Eine ein­fa­che Injek­ti­on kos­tet künf­tig 11,50 Euro (ein­fa­cher Satz), für Rönt­gen fal­len beim ein­fa­chen Satz rund 36 Euro an – fast dop­pelt so viel wie vor­her. Auch die Kos­ten für eine ein­fa­che Unter­su­chung der Vier­bei­ner stei­gen um 10,00 Euro auf 23,62 Euro (1‑facher Gebüh­ren­satz). Dies gilt glei­cher­ma­ßen für Hun­de wie für Kat­zen.

Da es im gesam­ten Zeit­raum seit 1999 nur zwei pau­scha­le Preis­er­hö­hun­gen gab und die­se nicht ein­mal die stei­gen­de Infla­ti­ons­ra­te abde­cken konn­ten, schnel­len die Prei­se dies­mal also deut­lich in die Höhe. Eines vor­weg: Damit sol­len nicht wir Tier­hal­ter „abge­zockt“ wer­den. Viel­mehr ist das Ziel, auch zukünf­tig eine qua­li­ta­tiv gute und sorg­fäl­ti­ge Ver­sor­gung unse­rer gelieb­ten Vier­bei­ner zu gewähr­leis­ten, indem sich das Prak­ti­zie­ren und auch das Auf­recht­erhal­ten einer Not­fall­ver­sor­gung für die Tier­ärz­te und Tier­ärz­tin­nen wie­der lohnt.

Kochbuch für Hunde Werbebanner
Wer­bung*

Teu­re Ope­ra­tio­nen beim Hund mit einem Kre­dit finan­zie­ren

Neben den Unter­su­chungs­kos­ten stei­gen auch die Prei­se für Ope­ra­tio­nen. Je nach Art und Umfang einer Ope­ra­ti­on wird der eine oder ande­re Hun­de­be­sit­zer die dafür anfal­len­den Kos­ten womög­lich nicht mehr auf­brin­gen kön­nen, selbst wenn er bereits Geld für etwa­ige Tier­arzt­kos­ten zur Sei­te gelegt hat.

Was kannst Du als Hun­de­hal­ter in solch einer Situa­ti­on tun? Um Dei­nem vier­bei­ni­gen Lieb­ling beim Ein­tre­ten einer Krank­heit oder nach einem Unfall den­noch die zumeist teu­re Ope­ra­ti­on zu ermög­li­chen, kannst Du für die Kos­ten einen Pri­vat­kre­dit auf­neh­men. Die­ser bie­tet Dir zahl­rei­che Vor­tei­le. Aller­dings soll­test Du vor der Kre­dit­auf­nah­me meh­re­re Ange­bo­te mit­ein­an­der ver­glei­chen, da die Kon­di­tio­nen je nach Kre­dit­an­bie­ter stark vari­ie­ren kön­nen.

Über einen kos­ten­lo­sen Online-Kre­dit­ver­gleich ermit­telst Du schnell, wel­che Bank den güns­tigs­ten Kre­dit anbie­tet. Hier­für wählst Du zunächst den Betrag, den Du benö­tigst, die Lauf­zeit und den Ver­wen­dungs­zweck – in die­sem Fall „freie Ver­wen­dung“ aus. Das bedeu­tet, dass Du das Geld anschlie­ßend für einen Zweck Dei­ner Wahl nut­zen kannst. Auf Grund­la­ge Dei­ner Daten ermit­telt der Ver­gleichs­rech­ner dann alle in Fra­ge kom­men­den Ange­bo­te.

Hast Du ein pas­sen­des Kre­dit­an­ge­bot gefun­den, kannst Du online bei dem gewähl­ten Anbie­ter Dei­nen Kre­dit­an­trag ein­rei­chen. Sind alle Vor­aus­set­zun­gen gege­ben, erhältst Du das Geld bereits inner­halb weni­ger Tage. Zu den Grund­vor­aus­set­zun­gen für die Kre­dit­ver­ga­be zäh­len:

  • Voll­jäh­rig­keit
  • Wohn­sitz in Deutsch­land
  • regel­mä­ßi­ges Ein­kom­men
  • deut­sches Bank­kon­to
  • gute Boni­tät

Letz­te­re ermit­telt der Kre­dit­ge­ber zum Bei­spiel von der Aus­kunf­tei SCHUFA. Die­se trägt dafür die Zah­len von koope­rie­ren­den Finanz­un­ter­neh­men oder Waren­häu­sern zu einem soge­nann­ten Boni­täts-Score zusam­men. Hier­für ist Dein Zah­lungs­ver­hal­ten in der Ver­gan­gen­heit aus­schlag­ge­bend. Eine gute Boni­tät hast Du zum Bei­spiel dann, wenn Du Dei­ne Rech­nun­gen stets pünkt­lich und voll­stän­dig bezahlst.

Tipp: Pri­vat­kre­di­te haben in der Regel deut­lich bes­se­re Kon­di­tio­nen als Dis­po­kre­di­te. Wenn Du für eine Ope­ra­ti­on Dei­nes Hun­des drin­gend Geld benö­tigst, soll­test Du also dafür nach Mög­lich­keit nicht Dei­nen Dis­po aus­schöp­fen. Die­ser eig­net sich zwar zur Über­brü­ckung kurz­zei­ti­ger finan­zi­el­ler Eng­päs­se. Kannst Du das Geld jedoch nicht sofort zurück­zah­len, fal­len hohe Zin­sen an. Im Ver­gleich dazu sind die Zin­sen, die Du bei der Auf­nah­me eines Pri­vat­kre­dits zahlst, deut­lich gerin­ger.

Tierarztkosten mittels Kredit finanzieren
Reicht das eige­ne Bud­get für eine Ope­ra­ti­on des Vier­bei­ners nicht aus, kann ein Kre­dit hel­fen, das nöti­ge Geld auf­zu­brin­gen

Ist der Abschluss einer Tier­kran­ken­ver­si­che­rung als Schutz gegen hohe Tier­arzt­kos­ten sinn­voll?

Ist es vor dem Hin­ter­grund stei­gen­der Prei­se außer­dem sinn­voll, eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung für sei­nen Hund abzu­schlie­ßen? Der Deut­sche Tier­schutz­bund geht davon aus, dass künf­tig deut­lich mehr Tier­hal­ter eine Kran­ken­ver­si­che­rung für ihre Haus­tie­re abschlie­ßen wer­den.

Aller­dings soll­test Du als Hun­de­hal­ter Kos­ten und Nut­zen im Vor­feld gut abwä­gen und kal­ku­lie­ren, denn auch eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung kann ins Geld gehen. Nach Aus­sa­ge der Ver­brau­cher­zen­tra­le ist des­halb ein genau­er Ver­gleich wich­tig. Selbst mit Ver­si­che­rungs­schutz ist es mög­lich, dass Du durch Selbst­be­hal­te oder Aus­schlüs­se im Ver­si­che­rungs­ver­trag noch eine hohe Sum­me selbst auf­brin­gen musst.

Kurs Hundeerziehung
Wer­bung*

Wer kann eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung abschlie­ßen?

Ob sich eine sol­che Kran­ken­ver­si­che­rung für Tie­re für Dei­nen Hund lohnt, hängt außer­dem davon ab, wie gesund und wie alt Dein Lieb­ling ist. Gene­rell erhal­ten nur gesun­de Tie­re eine Ver­si­che­rung, even­tu­ell ist es auch mög­lich dass bestehen­de Vor­er­kran­kun­gen aus der Ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen wer­den.

Die Bei­trags­hö­he rich­tet sich dabei nach der Ras­se und dem Alter des Haus­tie­res. Dar­über hin­aus gibt es oft ein Min­dest­al­ter und ein Höchst­al­ter. Das Min­dest­al­ter beträgt meist zwei Mona­te.

Bei älte­ren Hun­den oder Tie­ren mit Vor­er­kran­kun­gen for­dern die Ver­si­che­rer in der Regel ein tier­ärzt­li­ches Gut­ach­ten über ihren Gesund­heits­zu­stand. Für Hun­de ab sie­ben Jah­ren gibt es meist nur noch weni­ge Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te.

Grund­sätz­lich gilt: Je älter der Hund ist, des­to höher ist der monat­lich zu zah­len­de Bei­trag! Daher soll­test Du die Ver­si­che­rung mög­lichst früh abschlie­ßen.

Nach Abschluss des Ver­tra­ges gilt in der Regel eine War­te­zeit von drei Mona­ten. Wird Dein Hund also vor Ablauf die­ser drei Mona­te krank, über­nimmt die Ver­si­che­rung kei­ne Kos­ten für eine even­tu­el­le Ope­ra­ti­on. Bei Unfäl­len gilt die War­te­frist aller­dings nicht. Hier greift der Ver­si­che­rungs­schutz sofort.

Der Ver­si­che­rungs­schutz besteht bei den meis­ten Ver­si­che­rern sowohl in Deutsch­land als auch bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten von bis zu 12 Mona­ten. Dies hängt von der jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­po­li­ce ab. Wenn Du mit Dei­nem Hund ver­rei­sen möch­test, soll­test Du die genau­en Rege­lun­gen beach­ten.

Wie bei Zusatz­ver­si­che­run­gen für Men­schen gilt auch bei Hun­de­kran­ken­ver­si­che­run­gen, dass bei­de Sei­ten — also der Ver­si­che­rungs­neh­mer und der Ver­si­che­rer — den Ver­si­che­rungs­ver­trag kün­di­gen kön­nen. Dabei ist die in Ver­trag fest­ge­leg­te Kün­di­gungs­frist zu beach­ten. Ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht immer dann, wenn ein Ver­si­che­rungs­fall ein­ge­tre­ten ist oder die Ver­si­che­rung den Bei­trag ange­ho­ben hat. Eini­ge Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ver­zich­ten nach eini­gen Jah­ren auch auf ihr Kün­di­gungs­recht. Der Ver­trag endet, wenn der ver­si­cher­te Hund abge­ge­ben wird oder stirbt.

Eine Tierkrankenversicherung kann Dich vor hohen Tierarztkosten schützen
Eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung kann Dich vor hohen Tier­arzt­kos­ten schüt­zen

Wel­che Leis­tun­gen deckt eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung ab?

Gene­rell gibt es zwei ver­schie­de­ne Arten von Tier­kran­ken­ver­si­che­run­gen: Eine „Kran­ken­ver­si­che­rung für Tie­re“, die (so gut wie) alle not­wen­di­gen Kos­ten im Krank­heits­fall über­nimmt und eine „OP-Ver­si­che­rung“, die Dich nur vor hohen Kos­ten durch eine Ope­ra­ti­on (inkl. Nach­ver­sor­gung) schützt.

In der Regel erstat­tet also eine Kran­ken­ver­si­che­rung für Tie­re die Kos­ten für Tier­arzt­be­su­che und Ope­ra­tio­nen ab. Dazu zäh­len chir­ur­gi­sche, sta­tio­nä­re und ambu­lan­te Behand­lun­gen, die Dia­gnos­tik, Medi­ka­men­te und Unter­brin­gung. Dabei deckt sie aus­schließ­lich not­wen­di­ge Behand­lun­gen ab. Ein­grif­fe wie eine Ste­ri­li­sa­ti­on oder eine Kas­tra­ti­on ohne medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit über­neh­men die meis­ten Ver­si­che­rer nicht. Glei­ches gilt für eine Kenn­zeich­nung oder Täto­wie­rung mit einem Chip.

Ach­tung: Wäh­rend Tier­arzt­pra­xen für gewöhn­lich den drei­fa­chen Satz der Gebüh­ren­ord­nung berech­nen, bezah­len Ver­si­che­rer zumeist nur den zwei­fa­chen Satz. Den drei­fa­chen Satz über­neh­men sie nur in begrün­de­ten Not­fäl­len, etwa bei Not­diens­ten. Übli­cher­wei­se über­neh­men die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men außer­dem nur bis zu 80 Pro­zent der Behand­lungs­kos­ten. Als Hun­de­be­sit­zer hast Du dem­entspre­chend noch 20 Pro­zent der Kos­ten selbst zu tra­gen. Dane­ben gibt es Anbie­ter, die Tier­arzt­kos­ten jähr­lich bis zu einer bestimm­ten Sum­me über­neh­men, bei­spiels­wei­se bis 2.000 Euro. Alle Kos­ten, die dar­über hin­aus gehen müss­test Du dann eben­falls selbst tra­gen.

Die Selbst­be­tei­li­gung und die neue Gebüh­ren­ord­nung bedeu­ten für Dich also, dass Du bei Behand­lun­gen Dei­nes Vier­bei­ners trotz Ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se einen gro­ßen Teil selbst zah­len musst. Wie im obe­ren Teil des Arti­kels erwähnt, ist es des­halb rat­sam zu prü­fen, inwie­fern sich eine Tier­kran­ken­ver­si­che­rung über­haupt lohnt oder ob die Auf­nah­me eines Kre­dits im Fal­le einer anste­hen­den Ope­ra­ti­on Dei­nes Hun­des womög­lich die bes­se­re Wahl ist.

Egal für was Du Dich ent­schei­dest, es ist auf jeden Fall sinn­voll monat­lich einen gewis­sen Betrag für unvor­her­ge­se­he­ne Tier­arzt­kos­ten zur Sei­te zu legen. Schließ­lich möch­test Du, dass Dein Hund die best­mög­li­che medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung bekommt, wenn er sie braucht — nicht wahr?

Gefällt Dir unser Bei­trag? Dann tei­le ihn doch mit Dei­nen Freun­den!
Christina Williger

Christina Williger
Ernährungsberaterin für Hunde & Katzen, Gründerin

Im Laufe meines Lebens hatte (und habe) ich schon unzählige Haustiere. Zudem war ich fast 20 Jahre lang im Pferdesport sowie im Hundesport aktiv. Meine Tierliebe veranlasste mich dazu, als Bloggerin & Autorin im Heimtierbereich tätig zu werden und meine langjährigen Erfahrungen und mein umfangreiches Wissen über Tiere mit anderen zu teilen. Inspiriert durch die gesundheitlichen Herausforderungen meines Hundes Aragon habe ich mich außerdem zur zertifizierten Ernährungsberaterin für Hunde und Katzen weitergebildet. Mit meinen Büchern und Blogs möchte ich das Bewusstsein für die Bedürfnisse unserer Haustiere schärfen, deren Lebensqualität nachhaltig verbessern und so zu einem harmonischeren Zusammenleben von Mensch und Tier beitragen.